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Autounfall in Spanien – Was ist zu tun

Autounfall in Spanien - Was ist zu tun

Autounfall in Spanien – Achtung – Bei der Schadensabwicklung gilt ein anderes Verfahren als in Deutschland. Im Gegenteil zu Deutschland, übernimmt immer Ihre eigene Gesellschaft und Agentur die Abwicklung des Schadens. Es ist hierbei egal, wer den Unfall verursacht hat.

 

Die meisten grossen Versicherung haben sich zu einem Konsortium zusammengeschlossen, dem sogenannten Convenio. In diesem wickeln die Gesellschaften die Schäden untereinander ab.

 

Also auch bei Schuld des Gegners wir Ihnen Ihre Gesellschaft einen Sachverständigen schicken der den Schaden begutachtet.

Dies hat Vor- und Nachteile.

 

Sie müssen sich nicht mit einer fremden Versicherung auseinandersetzen, sondern alles wir von Ihrer vertrauten Versicherung und Agentur abgewickelt.

 

Die Behebungen der Schäden werden aber in der preisgünstigsten Form realisiert.

Bei einem Blechschaden wird also nicht das entsprechende Teil ersetzt, sondern es wird ausgebeult.

 

Einen Anspruch auf Neuteile und Wertverlust gibt es nicht. Mietwagenkosten werden, bis auf wenige Ausnahmen, nicht ersetzt.

 

Je schneller der Verursacher den Schaden bei seiner Versicherung meldet und seine Schuld zugibt, desto schneller erfolgt auch die Abwicklung.

 

Müssen Anwälte eingeschaltet werden, ist mit einer langen Abwicklung zu rechnen.

 

Ohne die Daten des Gegners, insbesondere das Kennzeichen und

die Marke des Autos ist es so gut wie unmöglich eine Reklamation durchzuführen.

 

Wie in Deutschland gibt es den Europäischen Unfallbericht, dieser heisst in Spanien DAA.

Füllen Sie diesen am Unfallort aus, wenn Sie sich mit dem Gegner einig sind. Dieser muss den Hergang enthalten und von beiden Parteien unterschrieben werden. Ist dies geschehen, ist dieser Unfallbericht gültig und kann nicht mehr revidiert werden.

 

Wie verhalten Sie sich am Unfallort:

Die Polizei kommt normalerweise nur bei Personenschäden,

ansonsten gehen Sie folgendermaßen vor:

 

Geben Sie keine Anerkenntnis der Schuld. Füllen Sie den Unfallbericht genau aus.

Jeder Fahrer seine Spalte, A oder B. Die Ankreuzfragen beantworten Sie aus Ihrer Sicht.

 

Sind Sie sich nicht einig, machen Sie eine Bemerkung unter Punkt 14. Sollten mehr als 2 Autos beteiligt sein, so benutzen Sie 2 Fragebögen. Behalten Sie ein Exemplar, das Sie bei Ihrer Versicherung abgeben.

 

Gerne senden wir Ihnen eine deutsche Übersetzung, oder holen sie sich diese in einem unserer Bueros ab.

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