Vor Vertragsabschluss sollte man Leistungen prüfen.
Die spanischen Vollversicherungen sind meist günstiger als ausländische Zusatzversicherungen. Die Versicherungsangebote unterscheiden sich aber zum Teil erheblich in den Deckungen und Beiträgen.
Zur Desorientierung der Verbraucher tragen zudem die oft verwirrenden, manchmal falschen Werbeaussagen bei.
Krankenversicherung:
Vor einer Auswahl anhand von Anzeigen oder Aussagen in Prospekten allein ist daher dringend abzuraten.
Lassen Sie sich persönlich beraten
Ein paar Dinge, die Sie über die Krankenversicherung wissen sollten. Grundsätzlich sollte man eine Gesellschaft wählen, die kein Kündigungsrecht hat oder darauf verzichtet, um später nicht ohne Versicherungsschutz dazustehen.
Vorsicht ist bei Gesellschaften geboten, die ihre Leistungen durch eine geringe Jahreshöchstentschädigung begrenzen.
Das gleiche gilt für Beschränkungen bei der Aufenthaltsdauer in Krankenhaus oder auf der Intensivstation.
Nur wenn man die spanische Versicherung als Zusatzversorgung sieht, sollte man eine Gesellschaft mit solchen Einschränkungen wählen.
Bei vielen Anbietern sind Medikamente ausgeschlossen , es sei denn, sie werden im Krankenhaus oder beim Arzt verabreicht.
Nur wenige Gesellschaften zahlen auch bei Seh- und Hörbehelfen dazu.
Dafür schließen die spanischen Versicherungen die Auslandsreiseversicherung mit ein, sodass im Urlaub für akute Erkrankungen oder Unfälle Schutz besteht.
Bei der Arztwahl ist zwischen zwei Systemen zu unterscheiden: – Versicherung mit Vertragsärzten und zusätzlich freier Arztwahl – Versicherung nur mit Wahl zwischen den Vertragsärzten
Bei beiden Systemen ist die Regeldeckung im Krankenhaus auf die Privatkliniken abgestellt – also Einbettzimmer, Chefarzt, Beistellbett für den Angehörigen (was z.B. deutsche Versicherungen nicht immer übernehmen) und dergleichen.
Die Anzahl der Vertragsärzte ist je nach Gesellschaft und Region verschieden.
Die Entscheidung zugunsten der einen oder anderen Gesellschaft sollte daher auch nach dem persönlich bevorzugten nächstgelegenen Krankenhaus getroffen werden.
Ist es im Eigentum einer Versicherungsgesellschaft oder in Ärztebesitz, bzw. welche Kassen werden von den wichtigen Ärzten akzeptiert?
Hat die Gesellschaft ein eigenes Ärztezentrum ?Die Verrechnung bei Vertragsärzten erfolgt dann mit einer Karte oder über Krankenschein.
Auswahlkriterien für private Krankenversicherungen
– Besteht freie Arztwahl/Krankenhauswahl? – Höhe der Selbstbeteiligung bei Arzt/Krankenhaus – Ausschlüsse (vor allem: Dialyse, AIDS, Transplantationen) – Gibt es zwischen Vertragsabschluß und Deckung eine Karenzzeit? – Gibt es eine geringe Höchstentschädigung pro Jahr? – Leistungsdauer im Krankenhaus oder Intensivstation eingeschränkt? – Sind Kfz-/Berufsunfälle mitversichert? – Ist Auslandsreiseversicherung eingeschlossen? – Vorsorgeuntersuchungen mitversichert?