In Deutschland gilt eine allgemeine Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge, dies ist in Spanien nicht anders.
Es müssen also alle beim Verkehrsamt angemeldeten Fahrzeuge eine gültige Haftpflichtversicherung haben.
Es ist egal ob das Fahrzeug nicht genutzt wird, oder nur in der Garage steht.
Diese Versicherungspflicht wird, noch nicht, vom Verkehrsamt kontrolliert, deshalb gibt es auch keine Doppelkarten.
Die Kontrolle wird von der Polizei durchgeführt.
Durch Kontrollen und auch elektronisch. Es genügt das die Polizei hinter Ihnen herfährt und Ihr Kennzeichen wird gescannt. Dieses wird dann mit der Datenbank der Versicherungen abgeglichen.
Es drohen hier empfindliche Strafen.
Es ist nur möglich eine Versicherung für ein in Spanien zugelassenes Auto abzuschliessen.
Autoversicherung:
Deutsche Nummernschilder müssen in Deutschland versichert werden. Dies regelt
das Pflichtversicherungsgesetz ( PflVG,). Kfz Versicherung.
Es ist gesetzliche Pflicht, Fahrzeuge die dauerhaft in Spanien fahren auf spanische
Kennzeichen umzumelden.
Wird dies nicht gemacht, drohen hohe Strafen, bis zur Stilllegung und
Beschlagnahmung des Fahrzeuges.
Es ist sicherlich auch einfacher die entsprechende Ummeldung vorzunehmen, man
erspart sich nicht nur viel Ärger, sondern muss das Fahrzeug nicht mehr beim
deutschen Tuev vorführen und auch die Schadensabwicklung ist einfacher.
Wir vom Teneriffa Versicherungs Team übernehmen diese Ummeldung gerne für Sie.
Ausserdem können Sie die erforderlichen Dokumente für den Kauf oder Verkauf
Ihres spanischen Autos bei uns im Büro erhalte und wir übernehmen auch gerne die gesamte Abwicklung.