Seguros Zurich Tenerife Agencia de Seguros TVT Seguros Los Cristianos Adeje Las Americas Santa Cruz de Tenerife Puerto de la Cruz Tenerife
Seguros Zurich Tenerife Agencia de Seguros TVT Seguros Zurich Los Cristianos Zurich Adeje Zurich Las Américas Zurich Santa Cruz de Tenerife Zurich Puerto de la Cruz
TVT SEGUROS ®

Das aktuelle spanische Gesundheitssystem

Das aktuelle spanische Gesundheitssystem

Das aktuelle spanische Gesundheitssystem wurde durch das Gesundheitsrahmengesetz von 1986 begründet, das den allgemeinen Anspruch auf Gesundheitsversorgung bestätigt. Seither arbeitet Spanien am Aufbau eines staatlichen Gesundheitssystems, das nahezu die gesamte Bevölkerung integriert. Alle Regionen Spaniens wurden in diese Entwicklung einbezogen mit dem inzwischen erreichten Ziel, die Verwaltung des Systems den autonomen Regionen zu übertragen.

 

Außer für Staatsbeamte besteht Versicherungspflicht: Jeder, ob Arbeitnehmer oder Selbständiger, ist inkl. der Familienmitglieder im staatlichen Gesundheitssystem versichert. Es gibt allerdings nicht mehrere gesetzliche Kassen, unter denen gewählt werden kann, denn das gesamte Gesundheitswesen unterliegt dem staatlichen Gesundheitsdienst – der „Seguridad Social, die neben Kranken- auch Renten-, Sozial- und Arbeitslosenversicherung umfasst.

 

Jeder erhält nach der Registrierung in der Seguridad Social im jeweiligen Gesundheitszentrum (Centro de Salud) eine Krankenkarte, mit der der Zugang zum öffentlichen Gesundheitswesen mit seinen eigenen Gesundheitszentren und staatlichen Krankenhäusern eröffnet ist.

 

 

Es besteht dabei keine freie Arztwahl, sondern man wird dem Centro de Salud in seinem Wohnviertel zugewiesen, in dem man wiederum auf einen bestimmten Hausarzt beschränkt ist (Wechsel unter Umständen möglich). Das gesetzliche System gibt also den Arzt am Wohnort und die staatliche geführten Krankenhäuser vor. Der Hausarzt muss grundsätzlich immer konsultiert werden, wenn medizinische Hilfe beansprucht wird, auch dann, wenn klar ist, dass ein Spezialist notwendig wäre. Bei Bedarf ist jeweils vom Hausarzt die Überweisung an den öffentlichen Facharzt oder die Einweisung in ein staatliches Krankenhaus erforderlich.

 

 

Davon wird nur in Notfällen abgewichen bzw. wenn man sich für längere Zeit in einer anderen Gemeinde aufhält oder zum Augenarzt möchte. Dann darf man sich direkt an die Notaufnahme der Gesundheitszentren, öffentliche Krankenhäuser bzw. an den öffentlichen Augenarzt wenden.

 

 

Das spanische Gesundheitssystem arbeitet nach dem Sachleistungsprinzip und beinhaltet im wesentlichen Leistungen für ambulante ärztliche Versorgung (inkl. Zahnextraktion) in den Gesundheitszentren und stationäre Versorgung in öffentlichen Krankenhäusern; sowie als Geldleistung bei Arbeitsunfähigkeit ein Krankengeld. Erwachsene sind nicht für Zahnbehandlungen und Zahnersatz versichert. Für Heil- und Hilfsmittel wie Sehhilfen sind Festpreise vorgesehen. Medikamente werden übernommen abzüglich einer Selbstbeteiligung von 40 %. Und Medikamentenpreise in Spanien gehören zu den niedrigsten der EU!

 

 

Trotz intensiver Bemühungen, einer ausreichende Versorgung sicherzustellen, kommt es immer wieder vor, dass auch in dringenden Fällen Wartezeiten entstehen, z. B. für die Entfernung eines Gallensteins schon mal sechs Monate. Die lange Warteliste für Operationen oder Behandlungen bei Spezialisten sorgt daher oft für Diskussionen.

 

 

Der schlechte Ruf des Systems und die Erfahrungen mit Wartezeiten bewirken bei vielen Spaniern aber weiterhin, dass sie sich durch das staatliche Gesundheitssystem nicht ausreichend versorgt fühlen. Daher suchen sie private Ärzte und Kliniken auf, die jedoch voll selbst zu bezahlen sind. Um die Kosten abzusichern, besteht eine rege Nachfrage nach privaten Zusatzversicherungen.

 

 

Diese sind aufgehend ihrer Leistungen durchgehend relativ günstig: Meist besteht weiterhin keine freie Arztwahl, sondern man ist auf Vertragsärzte und –Kliniken des Versicherers beschränkt. Teils kann man zwar auch freie Arzt- und Krankenhauswahl in Spanien (je nach Vertrag auch europa- oder weltweit) absichern – oft aber nur mit Eigenanteil von ca. 20 %. Daneben sind Leistungsausschlüsse (z. B. von HIV/AIDS, Medikamente, Psychotherapie, Zahnbehandlung), Jahreshöchstsätze für ambulante und stationäre Behandlungen, sowie ein jährliches Kündigungsrecht ist bei spanischen Versicherungsgesellschaften üblich.

 

 

Ralf Wichels

Teneriffa Versicherungs Team SL

 

#deutschekrankenversicherung#deutsch#teneriffaversicherungsteam#teneriffa#spanien

In sozialen Medien teilen:

Ähnliche Beiträge:

Herzlich willkommen im Blog von TVT Seguros. Hier finden Sie unsere interessantesten Artikel und Beiträge zum Thema Zurich Versicherungen in Spanien.

Kategorien
Neueste Beiträge:
Angebotsanfrage

Lebenversicherung in Spanien

Hausversicherung in Spanien

Autoversicherung in Spanien