Die Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen und Irrtümern.
Die wichtigsten Begriffe
· Gebäudeversicherung: Beinhaltet alle fest installierten Einrichtungen, wie Mauern, Böden, Installationen (alles was bleibt, wenn Sie das Gebäude auf den Kopf stellen).
· Hausratversicherung: Beinhaltet alle nicht fest installierten Gegenstände, wie Möbel, Bilder, Haushaltsgeräte, persönliche Gegenstände etc (alles was herausfällt, wenn Sie das Gebäude auf den Kopf stellen).
· Haftpflichtversicherung: Deckt Schäden, die Sie einem Dritten unbeabsichtigt zufügen.
· Ästhetische Schäden: Reparaturen, die durch einen versicherten Schaden notwendig werden, um das optische Gesamtbild wieder herzustellen, obwohl das betroffene Gebäudeteil oder das Mobiliar nicht direkt beschädigt wurden.
· Neuwertversicherung: Jedes Jahr werden die Versicherungssummen prozentual erhöht, so dass der Versicherte, im Schadensfall, automatisch eine Entschädigung in Höhe der Neuanschaffung erhält. Der Index wird staatlich festgelegt und richtet sich nach der Erhöhung der Lebenshaltungskosten.
· Zeitwert: Der Wert, den das geschädigte Objekt direkt vor dem Zeitpunkt des Schadens hatte.
· Unterversicherung: Liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist, als der tatsächliche Wert. Im Schadensfall wird die Entschädigungssumme prozentual zu der Unterversicherung heruntergerechnet.
· Überversicherung: Liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme höher ist, als der tatsächliche Wert. Im Schadensfall wird jedoch maximal zum tatsächlichen Wert entschädigt. Ist das Objekt durch mehrere Versicherungspolicen abgedeckt, wird der Schaden entsprechend unter diesen aufgeteilt.
· Erstes Risiko: Unabhängig von dem Gesamtwert des Gebäudes oder des Mobiliars, kann der Versicherte einen maximalen Versicherungswert festlegen und der Fall der Unterversicherung tritt nicht ein. Bei einigen Garantien legen die Versicherungsgesellschaften einen maximalen Versicherungswert vor.
· Außerordentliche Risiken: Erdbeben, Seebeben, Vulkanausbrüche, tropische Stürme, Überschwemmungen etc. sind automatisch über das Consorcio de Compensación de Seguros (Rückversicherung) abgedeckt. Ein Teil der Prämie wird direkt an diese staatliche Rückversicherungsgesellschaft abgeführt.
Was sollte der Versicherte im Vorfeld tun?
Ein Schaden ist ärgerlich und kostet immer Nerven und Zeit. Leider sind Schäden nicht immer vermeidbar, ansonsten wären die Versicherungsgesellschaften nicht notwendig und wir könnten alle auf den Abschluss einer Versicherung verzichten. Um jedoch einen entstandenen Schaden so schnell wie möglich und ohne unnötige Komplikationen abwickeln zu können, empfehlen wir folgende Maßnahmen
· Überprüfen Sie von Zeit zu Zeit, ob die aktuellen Versicherungssummen dem aktuellen Neuwert entsprechen, besonders wenn Sie eine Neuanschaffung hatten oder Umbaumaßnahmen durchgeführt haben.
· Bewahren Sie Rechnungen grundsätzlich auf.
· Machen Sie einmal pro Jahr eine Fotoreportage von Ihrem Haus und/oder Mobiliar.
· Schmuck ist in der Hausratversicherung der Zurich Versicherung grundsätzlich bis 6.000 Euro mitversichert. Geben Sie den Wert von weiteren Schmuckstücken unbedingt an und bewahren Sie Zertifikate und Expertisen auf. Notfalls machen Sie Fotos von den Schmuckstücken.
· Melden Sie weitreichende Veränderungen Ihrem Versicherungsagenten.
Verhalten im Schadensfall
· Versuchen Sie den Schaden so gering wie möglich zu halten und ergreifen Sie unverzüglich die notwendigen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung
· Falls erforderlich, rufen Sie Hilfe (Polizei, Feuerwehr, Klempner etc)
· Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherungsgesellschaft bzw. Agentur.
· Bei Einbruch, Diebstahl und Überfall ist eine Anzeige bei der Polizei unabdinglich.
· Werfen Sie möglichst nichts weg, bevor nicht der Gutachter den Schaden besichtigt hat. Notfalls fertigen Sie eine Fotodokumentation an.
· Machen Sie eine Schadensaufstellung.
· Legen Sie Ihrem Agenten bzw. dem Gutachter Fotos und Rechnungen vor. Bevor Sie keine Rechnungen über die Reparatur bzw. den Neuerwerb vorlegen, bekommen Sie die Entschädigung nur zum Zeitwert und nicht zum Neuwert.
Rechnungen müssen den Standards der Hacienda (Finanzamt) entsprechen