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Die RESIDENCIA

Die RESIDENCIA

Die Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen und Irrtümern.

Die verschiedenen Begriffe wie NIE, Wohnsitz, Aufenthalt und Residencia

 

Viele Ausländer verwechseln die verschiedenen Begriffe wie NIE, Empadronamiento und Residencia.

 

• Bei der NIE (Número de Identidad de Extranjero) handelt es sich um eine persönliche Steuernummer, die im täglichen Leben für alle Verwaltungsakte benötigt wird. Die NIE behält der Ausländer ein Leben lang und wird vor dem Kauf einer Immobilie und eines Fahrzeuges oder der Beantragung der Residencia benötigt.

 

• Bei dem Empadronamiento (Padrón) handelt es sich um eine Eintragung in das Einwohnermelderegister der zuständigen Gemeinde. Die Eintragung ist wichtig für Steuerangelegenheiten, Europa- und Gemeindewahlen und viele Verwaltungsangelegenheiten.

• Bei der Residencia handelt es sich um eine Aufenthaltsgenehmigung die durch die Eintragung im zentralen Ausländerregister der Policia Nacional (Registro Central de Extranjeros) erreicht wird. Seit dem Jahr 2012 ist der Erhalt der Residencia wieder an gewisse Bedingungen geknüpft.

 

• Zusätzlich gibt es noch das Certificado de Viaje (Reisebestätigung). Diese Bescheinigung steht, unter anderen, den Residenten der Kanarischen Inseln zu und berechtigt diese, einen Nachlass für Reisen zwischen den Inseln und dem spanischen Festland zu beans

 

Die Voraussetzungen für eine Residencia

 

Um die spanische Residencia beantragen zu können, müssen seit dem Jahr 2012 auch die Bürger der EU-Staaten einige Voraussetzungen erfüllen. Bürger der Europäischen Union können sich in Spanien als „Residente“ eintragen lassen, wenn sie sich länger als 3 Monate im Land aufhalten und folgende Voraussetzungen erfüllen

 

• Über einen gültigen Arbeitsvertrag als abhängig Beschäftigter verfügen. Dazu reicht die Vorlage des Arbeitsvertrages oder der Anmeldung bei der Seguridad Social (Sozialversicherung).

 

• In Spanien als Selbstständiger (Autónomo) gemeldet sind. Dazu reicht die Vorlage der Anmeldung bei der Seguridad Social und die Einschreibung in das Censo de Actividades Económicas (Verzeichnis über wirtschaftliche Aktivitäten).

 

• Als Rentner ihren Wohnsitz nach Spanien verlegen und über eine Krankenversicherung verfügen. (Vorlage Formular S1 des Krankenversicherungsträgers).

 

• Unter gewissen Umständen auch als arbeitslos gemeldete Personen, die ihren Arbeitsplatz unverschuldet verloren haben und einen neuen Arbeitsplatz suchen.

 

• An einer spanischen Universität als Student eingetragen sind und sowohl über eine Krankenversicherung als auch ausreichend finanzielle Mittel verfügen.

 

• Über nachweislich ausreichend finanzielle Mittel und eine Krankenversicherung verfügen.

 

Der Unterschied zwischen Residenten und Nicht-Residenten

In verschiedenen Bereichen wird zwischen „Residente“ und „No-Residente“ unterschieden.

• Es gibt unterschiedliche Bankkonten für Residente und No-Residente. Viele Geldinstitute berechnen ihren Kunden, die über keine Residencia verfügen, extra Gebühren.

• Residente unterliegen dem spanischen Steuerrecht und sind in Spanien steuerpflichtig.

• Residente machen eine andere Steuererklärung als No-Residente. Residenten machen im Frühjahr die Steuererklärung für das Vorjahr (Modelo 100 – IRPF / Declaración de Impuestos sobre la Renta de Personas Físicas). Jedoch sind nicht alle Residenten verpflichtet eine Steuererklärung einzureichen. Für No-Residente gibt es von Fall zu Fall verschiedene Steuererklärungen, die gängigste ist jedoch das Modelo 210 für Immobilienbesitzer.

• Im Falle der Veräußerung einer Immobilie werden Residente anders besteuert als No-Residente.

• Residente müssen nach einer gewissen Zeit, ihren Führerschein in einen spanischen Führerschein umtauschen.

• Residente haben Anspruch auf den „Reiserabatt“ für öffentliche Transporte zwischen den kanarischen Inseln und dem spanischen Festland.

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