Spaniens Kassen sind mehr als leer , und das bekommt auch das Gesundheitswesen zu sparen . Illegalen Einwanderern bleibt nach dem 31. August 2012 nur noch die Notaufnahme des staatlichen Gesundheitssystems, also „Urgencias“ im Centro de Salud oder im öffentlichen Krankenhaus, im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls. Auch EU-Einwohner, die nicht in Spanien gemeldet und im Ausländerregister eingetragen sind, erhalten künftig keine gesundheitliche Hilfe von Seiten des Staates, ausser in der Notaufnahme.
Auch das Recht auf einen Aufenthalt in Spanien, der l�nger als drei Monate dauert, ist ge�ndert worden. Dieses Aufenthaltsrecht hat jeder Arbeitnehmer oder Selbst�ndige, jede Person, die nachweisen kann, dass sie f�r sich und ihre Familienangeh�rigen �ber ausreichende finanzielle MIttel verf�gt, um dem spanischen Staat nicht zur Last zu fallen, und eine Krankenversicherung vorweisen kann, die alle Kosten deckt.
Auch jeder offiziell eingeschriebene Student an einem privaten oder �ffentlichen Ausbildungszentrum (Studium oder Berufsausbildung) , der eine Krankenversicherung hat und nachweisen kann, dass er �ber ausreichende finanzielle Ressourcen verf�gt, um w�hrend des Zeitraums seines Aufenthalts den spanischen Staat nicht beanspruchen zu m�ssen, darf l�nger als drei Monate bleiben.
Ebenso d�rfen Familienangeh�rige, die einen Unionsb�rger nach Spanien begleiten, einreisen, wenn die zuvor erw�hnten Bedingungen erf�llt sind.
Arbeitnehmer, die keiner T�tigkeit mehr nachgehen, weil sie vor�bergehend arbeitsunf�hig oder unfreiwillig arbeitslos geworden sind, bewahren ihre Aufenthaltsrecht, wenn sie l�nger als ein Jahr gearbeitet haben oder einen k�rzeren Arbeitsvertrag hatten und sich anschlie�end als arbeitssuchend melden oder eine mit ihrem urspr�nglichen Beruf verwandete Weiterbildung beginnen.
Ein genauer Wert, der f�r die ausreichenden finanziellen Mittel festlegt, ist offiziell bislang nicht genannt worden. Dieser Wert wird sich aber vermutlich an der spanischen Mindestrente orientieren.
Wie die Presse mitteilte, wird einigen Rentnern der Eintrag ins Ausl�nderregister verweigert, wenn sie nicht mittels Bankbescheinigung nachweisen k�nnen, dass sie �ber ein monatliches Einkommen von mehr als 432 Euro verf�gen.
In diesem Zusammenhang werden sicherlich zeitnah noch weitere Informationen ver�ffentlicht werden. Wir halten Sie gerne auf dem Laufenden.
Ralf Wichels – Geschäftsführer
Teneriffa Versicherungs Team SL
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