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VERKEHRSUNFÄLLE in Spanien – ABWICKLUNG – Massenkarambolagen

VERKEHRSUNFÄLLE in Spanien - ABWICKLUNG - Massenkarambolagen

Bei einem Verkehrsunfall mit mehr als 2 beteiligten Fahrzeugen, müssen alle Beteiligten sehr viel Geduld aufbringen, da die Vorgehensweise und die Abwicklung komplett anders sind und viel mehr Zeit in Anspruch nehmen als bei einfachen Verkehrsunfällen.

 

Massenkarambolage in Spanien Unfall

 

Außer der Feststellung der entstandenen Sachschäden und möglichen Personenschäden, muss in erster Linie die Schuldfrage geklärt werden.

 

Liegen keine Der Unterschied zu „normalen“ Verkehrsunfällen und deren Abwicklung.

 

besonderen Vorkommnisse vor, kann der Schaden innerhalb von 2 Monaten abgewickelt werden.

 

Kann die Schuldfrage nicht so einfach geklärt werden, kann es auch 3 Monate oder mehr dauern. Im schlimmsten Fall auch über 1 Jahr oder erst bis zu einem Gerichtsurteil, wenn der Verursacher seine Schuld nicht anerkennt, bzw. keine Auskunft erteilt.

 

Grundsätzlich meldet jeder Unfallbeteiligte seinen Schaden, oder den von ihm verursachten Schaden, seiner eigenen Versicherungsgesellschaft.

 

Die wichtigsten Informationen und Unterlagen sind:

 

· Notieren Sie sich die Fahrzeugdaten aller beteiligten Fahrzeuge.

 

· Wenn nötig, rufen Sie die Polizei 112. Hat die Lokalpolizei oder die Guardia Civil den Unfall aufgenommen, notieren Sie sich die Protokollnummer (número de atestado). · Geben Sie an, ob Alkoholtests durchgeführt wurden.

 

· Gab es Verletzte, geben Sie die Daten der verletzten Personen bekannt und wo die Behandlung stattgefunden hat, bzw., in welchem Krankenhaus sie sich befinden.

 

· Wenn möglich, machen Sie Fotos von der Unfallstelle und den jeweiligen Sachschäden.

 

· Reichen Sie bitte die entsprechenden Unfallberichte (DAA – Declaración Amistosa de Accidente) ein, falls diese ausgefüllt und unterschrieben wurden. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht lesen können und überprüfen Sie, ob die Angaben der anderen Verkehrsteilnehmer korrekt sind.

 

Begutachtung des Fahrzeuges

Ihre eigene Versicherungsgesellschaft stellt den entstandenen Schaden und die Höhe der Reparaturkosten fest, indem sie das versicherte Fahrzeug von einem Gutachter der Versicherung in einer Werkstatt Ihrer Wahl begutachten lässt. Diese Daten sind dann die Grundlage der Reklamation.

 

Reparatur des Fahrzeuges

Hier wird ganz klar zwischen einer Haftpflichtversicherung oder einer Vollkaskoversicherung unterschieden. Wer eine reine Haftpflicht- oder Teilkaskoversicherung abgeschlossen hat, muss mit der Schadensregulierung warten, bis die gegnerische Versicherung des Unfallverursachers die Übernahme der Reparaturkosten akzeptiert hat. Sollte das Fahrzeug vorher repariert werden, muss der Versicherte die Kosten erst einmal selbst übernehmen und bekommt diese zurückerstattet, sobald die gegnerische Versicherung den Schaden akzeptiert hat.

 

Wurde jedoch eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, kann das Fahrzeug bereits vor der Akzeptierung repariert werden. Dann muss der Versicherte nur den entsprechenden Betrag einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung zahlen und die Versicherung übernimmt die restlichen Kosten der Reparatur. Sobald der Schaden akzeptiert wurde, bekommt der Versicherte die Selbstbeteiligung erstattet.

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