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VERKEHRSUNFÄLLE UND IHRE ABWICKLUNG IN SPANIEN

VERKEHRSUNFÄLLE UND IHRE ABWICKLUNG IN SPANIEN

Verkehrsunfälle in Spanien werden in der Mehrheit so abgewickelt.

 

„Das kommt mir spanisch vor“. In Spanien ist einiges ein wenig anders und manchmal auch etwas verwirrend.

Ein Verkehrsunfall ist immer ärgerlich, unabhängig davon, wer ihn verursacht hat.

In Spanien werden Verkehrsunfälle ganz anders abgewickelt als in Deutschland.

 

Zum Schutz des Versicherten und um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden, haben sich die meisten Versicherungsgesellschaften zum „Convenio CICOS“ zusammengeschlossen, welches die Bearbeitung der Verkehrsunfälle und die Zahlung der Sachschäden ganz genau regelt und die Abwicklungsdauer verkürzt.

 

Derzeit werden rund 70% aller Verkehrsunfälle nach dem Verfahren abgewickelt. Jedoch bedeutet dieses Verfahren auch, dass im schlimmsten Fall Schäden übernommen werden, die evtl. nicht gerechtfertigt sind.

 

Alle Verkehrsunfälle mit nur 2 beteiligten Fahrzeugen und insofern beide beteiligte Versicherungsgesellschaften dem „Convenio“ angehören, werden nach einem Standardverfahren abgewickelt:

 

· Grundsätzlich meldet jeder Unfallbeteiligte seinen erlittenen Schaden, oder den von ihm verursachten Schaden, seiner Versicherungsgesellschaft.

 

Nach geltendem Recht muss jeder Verkehrsunfall innerhalb von 7 Tagen gemeldet werden.

 

· Der Versicherte muss mindestens folgende Angaben machen:

· Tag, Zeit und Ort des Unfalles

· Angaben zu dem Unfallgegner (Kennzeichen)

· Unfallhergang

· Sachschäden und eventuelle Personenschäden

· Die eigene Versicherungsgesellschaft reklamiert den Schaden bei der gegnerischen Versicherung. Ist diese nicht bekannt, wird diese anhand des Kennzeichens ermittelt. Sofern der Unfall von der Polizei aufgenommen wurde, wird das Protokoll angefordert.

 

· Generell gibt es zwei verschiedene Verfahren, nach denen die Abwicklung vorgenommen werden kann:

 

· C.I.D.E. (seit 1988), betrifft die Verkehrsunfälle, in denen beide Parteien den offiziellen Unfallbericht (Declaración Amistosa de Accidente) richtig ausgefüllt und unterschrieben haben. Diese Unfälle können sofort bearbeitet und entschädigt werden und sind komplikationslos.

· A.S.C.I.D.E (seit 1990), betrifft die Verkehrsunfälle, bei denen der Unfallbericht nicht vorliegt oder nicht gültig ist. In diesem Fall hat die gegnerische Versicherungsgesellschaft, nach Erhalt der Reklamation, nur 15 Tage Zeit, um auf die Reklamation zu antworten. Nach Ablauf dieser Frist, wird die Schuld automatisch anerkannt.

Achten Sie darauf, dass Ihre Kontaktdaten bei Ihrer Agentur immer aktuell sind und Sie kurzfristig zu erreichen sind, damit Sie keine unangenehme Überraschung erleben müssen.

 

Sollte Ihr Fahrzeug, als Verursacher eines Unfalles, genannt werden, müssen Sie sich innerhalb von 10 Tagen gegenüber Ihrer Agentur/Versicherung dazu äußern und Ihre Unfallversion abgeben.

 

Andernfalls wird der reklamierte Schaden automatisch anerkannt, auch wenn Sie an keinem Unfall beteiligt waren oder diesen nicht verursacht haben. Zusätzlich verlieren Sie Ihren aktuellen Schadenfreiheitsrabatt und Ihre Versicherungsprämie steigt im Folgejahr. Deshalb sollten Sie Ihrer Versicherung grundsätzlich jeden noch so kleinen Vorfall melden.

Waren Sie an keinem Unfall beteiligt, müssen Sie dies nur unterschreiben (Declaración de inexistencia de accidente) und Ihre Versicherung lehnt die Reklamation ab. Das gleiche gilt, wenn Sie den Unfall gar nicht verursacht haben oder in Wirklichkeit der Geschädigte sind

.

Nach der geltenden Vereinbarung, bekommt die Versicherungsgesellschaft des Geschädigten einen festen Pauschalbetrag gutgeschrieben und übernimmt die Reparaturkosten ihres Versicherten.

 

Dieser Pauschalbetrag nennt sich Modulo und wird jedes Jahr, anhand des Mittelwertes der entstandenen Reparaturkosten, neu festgelegt. Derzeit beträgt ein Modulo 882,00 Euro und ist komplett unabhängig von der Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens.

 

Dabei ist es also egal, ob es sich um einen kleinen Kratzer oder eine große Beule handelt. Am Ende des Kalenderjahres werden die angesammelten Modulo zwischen den einzelnen Gesellschaften aufgerechnet und der Differenzbetrag überwiesen.

 

Dieses Verfahren erscheint auf den ersten Blick nicht ganz plausibel zu sein. Jedoch hilft es, dass Geschädigte, recht schnell und ohne langwierige Gerichtsverfahren zu ihrem Recht kommen.

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