Wenn Sie jemals darüber nachgedacht haben, ein gebrauchtes Auto zu kaufen, haben Sie sich sicherlich gefragt, ob das Fahrzeug eine Garantie hat und wenn ja, welche Aspekte sie abdeckt und für wie lange. In diesem Artikel erklären wir, dass ein in Spanien gekauftes Fahrzeug stets mit einer Garantie geschützt ist, mit der der Käufer vor möglichen Defekten, Ausfällen oder versteckten Mängeln, die vor dem Kauf bereits vorhanden waren, geschützt ist.
Es spielt keine Rolle, ob Sie Ihr Fahrzeug von einer Einzelperson oder einem Fachmann (Autohaus) erwerben, beide müssen eine Garantie bieten: 6 Monate im Fall eines Privatkaufs und 1 Jahr bei dem Erwerb über eine Firma.
Kauf von einer Privatperson: 6 Monate Garantie
Gemäß der geltenden Gesetzgebung gibt es zwei Arten von Garantien, je nachdem, ob das Fahrzeug von einer Privatperson oder einer Firma gekauft wird. Im ersten Fall, wenn der Kauf von einer Privatperson erfolgt, ist das Bürgerliche Gesetzbuch maßgeblich, in dessen Artikeln 1461 und 1484 der Rahmen für diese Garantie festgelegt wird.
Der Artikel 1484 regelt versteckte Mängel oder Fehler, interne und schwerwiegende Mängel beim Kauf und Verkauf von Gegenständen unter Privatpersonen. Darüber hinaus wird in Artikel 1461 erklärt: „Der Verkäufer ist verpflichtet, den Gegenstand des Verkaufs zu liefern und zu reparieren.“ Dies bedeutet, dass das Auto keine versteckten Mängel haben darf und dass es frei von Gebühren oder Belastungen sein muss, was dem Fahrer, der es erwirbt, große Sicherheit bietet.
Daher ist der Verkäufer verpflichtet, für versteckte Mängel, die der Käufer in den ersten sechs Monaten nach der Lieferung des Fahrzeugs entdeckt, aufzukommen. Sobald eine Reklamation vorliegt und der Mangel nachweislich vor dem Erwerb des Fahrzeugs vorhanden war, muss der Händler entweder den Betrag der notwendigen Reparatur zahlen oder den Kaufvertrag stornieren und den Transaktionsbetrag an den Käufer zurückerstatten. Somit ist der Verkäufer für versteckte Mängel verantwortlich, auch wenn sie zum Zeitpunkt des Verkaufs ignoriert wurden.
Es muss jedoch klargestellt werden, dass die Mängel, auf die sich in diesen Artikeln bezogen wird, solche sind, die den Artikel für die beabsichtigte Verwendung ungeeignet machen oder dessen Benutzung einschränken, so dass der Käufer, wenn sie zum Zeitpunkt des Kaufs bekannt gewesen wären, das Fahrzeug nicht angeschafft oder dafür weniger bezahlt hätte.
In diesem Sinne ist es wichtig, zu bedenken, dass nur die Defekte oder versteckten Mängel, die bereits vor dem Verkauf vorhanden waren, vom Käufer geltend gemacht werden können. Wenn die Mängel oder Defekte nach dem Erwerb auftreten, ist der Verkäufer auf keinen Fall verantwortlich.
Kauf bei einem Gebrauchtwagenhändler: bis zu ein Jahr Garantie
Der Kauf und Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen über einen gewerblichen Kanal ist durch das allgemeine Verbraucherschutz- und Endnutzer-Gesetz geregelt.
Auch für den Kauf eines Gebrauchtwagens über einen Fachhändler (Gebrauchtwagenhändler) gilt dieses Gesetz für die Garantiebedingungen.
Nach diesem Gesetz ist der Verkäufer verpflichtet, das Fahrzeug, wie es im Vertrag erscheint, an den Käufer zu liefern. Wenn der Käufer im ersten Jahr nach dem Datum des Erwerbs des Fahrzeugs einen verborgenen Schaden entdeckt, muss ein fachlich kompetenter Verkäufer es reparieren, den Betrag zurückerstatten oder das Fahrzeug durch ein anderes mit gleichwertigen Eigenschaften ersetzen. Somit sind die Garantien ähnlich, obwohl der abgedeckte Zeitraum in diesem Fall länger ist.
Kurz gesagt, ob der Kauf nun unter Privatpersonen oder über einen professionellen Händler erfolgt, sollte jedem Fahrer bewusst sein, dass er immer durch eine Garantie geschützt ist. Aus diesen Gründen können Sie bei jedem Kauf eines Gebrauchtwagens ganz beruhigt sein.
Das heißt, neben dem Preisvorteil gegenüber einem neuen Fahrzeug ist das Fahrzeug mit einer Garantie von sechs Monaten bis zu einem Jahr nach dem Kauf abgedeckt.
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